(1) Die ARTmv gUG (haftungsbeschränkt) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, parteipolitisch unabhängig, konfessionell neutral und den demokratischen Grundsätzen verpflichtet. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaft und den gemeinen Wert der von der Gesellschaft geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Hansestadt Stralsund, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden hat.
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